Verbraucherstreitbeilegung Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG setze ich meine Patienten über Folgendes in Kenntnis: Meine Praxis ist nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt auch an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Bestehen Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis mit meiner Praxis besteht die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor der (Landes-)zahnärztekammer Berlin.
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