Für uns ist Ausbildung Herzenssache. Vor allem sind wir aber eins: ein großartiges Team.
Verantwortung bedeutet für uns auch, ideale Bedingungen für eine Arbeitswelt zu schaffen, in der Weiterentwicklung, Sicherheit und Familie Hand in Hand gehen.
Persönliche
Weiterentwicklung
Langfristige
Sicherheit
Familie
& Beruf
Wir sind vorallem gespannt, wer du bist und welche Fragen du mitgebracht hast. Und wir besprechen natürlich, wie unsere Zusammenarbeit dann aussehen könnte.
Nadin Kerbstat
Praxismanagement / Personalleitung
Die Abkürzung „ZFA“ steht im zahnmedizinischen Sprachgebrauch für Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r.
Auszubildende, die ab dem 01.08.2001 begonnen und 2004 beendet haben, werden als „Zahnmedizinische Fachangestellte“ kurz: ZFA, bezeichnet. Auszubildende, die die Berufsbezeichnung der*des Zahnarzthelfer*in tragen, können diese nicht formell rückwirkend ändern lassen. Die Abkürzung „ZFA“ ist jedoch für jegliche Assistenz im allgemeinen Sprachgebrauch nutzbar.
Die Zahnärztekammer Berlins empfiehlt den Zahnarztpraxen die Ausbildungen für das Wintersemester zwischen dem 1. und 28. Februar und für das Sommersemester am 1. August zu starten, damit die Abschlussprüfungen innerhalb von 36 Monaten Ausbildungszeit absolviert werden können.
Die Ausbildung als Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r wird in der Regel in drei Ausbildungsjahren absolviert. Während dieser drei Ausbildungsjahre erwerben sie Kompetenzen in den Bereichen: Behandlungskompetenz/Zahnmedizinische Fachkunde (ZF), Abrechnung (AW) sowie Praxisverwaltung (PW).
In diese drei Bereiche ordnen sich 13 Lernfelder ein, welche in den drei Ausbildungsjahren Schritt für Schritt bearbeitet werden.
Ergänzend zu den 13 Lernfeldern stellen die Auszubildenden ihre Fertigkeiten in den Schulfächern Kommunikation (Deutsch/Englisch), Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Sport unter Beweis.
Die Lernfelder sind in den drei Ausbildungsjahren folgendermaßen eingegliedert:
1. Ausbildungsjahr
LF1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren (PV):
In diesem Lernfeld werden Auszubildende über ihre zukünftigen Aufgabenbereiche und Funktionen in Zahnarztpraxen informiert. Beispielsweise behandelt dieses Lernfeld die Vorbereitung von Behandlungsräumen, aber auch über Unfallverhütungsvorschriften werden die Auszubildenden belehrt.
LF2: Patienten empfangen und begleiten (ZF, AW, PW):
In Lernfeld 2 eignen sich die Auszubildenden verschiedene Umgangsformen für einen vertrauensvollen Umgang mit Patienten*innen an. Auch lernt man, Daten von Patienten*innen zu erfassen und erste Abrechnungs-Fertigkeiten.
LF3: Praxishygiene organisieren (ZF):
Das dritte Lernfeld behandelt das große Spektrum der Praxishygiene. Infektionsgefahren, Ausbreitungswege von Erregern werden im Detail ergründet. Eine genaue Anleitung zur richtigen Desinfektion und Sterilisation wird erarbeitet. Genauso wie eine detaillierte Planung von Schutzmaßnahmen während der Behandlung.
LF4: Kariestherapie begleiten (AW, ZF):
In diesem Feld erlangen die Auszubildenden Wissen über die Entstehung und den Verlauf einer Kariesproblematik. Außerdem erfahren sie, wie Karies festgestellt und therapiert wird.
LF5: Endodontische Behandlungen begleiten (AW, ZF):
In diesem Lernfeld erhalten die Auszubildenden Einblick in die Behandlung endodontischer Erkrankungen (Erkrankungen am Zahnhalteapparat oder im Zahninneren). Sie lernen, einzuschätzen, ob ein beschädigter Zahn gezogen werden oder anderweitig behandelt werden muss.
2. Ausbildungsjahr
LF6: Praxisabläufe organisieren (PV):
Im ersten Lernfeld des 2. Ausbildungsjahres (Lernfeld 6) dreht sich Alles um Planung und Verwaltung. Beispielsweise wird gelehrt, wie zeitliche Abläufe in der Praxis am effektivsten gestaltet werden können. Auch die Archivierung von Unterlagen, mit dem Schwerpunkt auf Datenschutz wird in diesem Lernfeld behandelt.
LF7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen helfen (ZF):
Das siebte Lernfeld umfasst ein umfangreiches Risikomanagement. Die Auszubildenden werden über anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge belehrt, um die Risikofaktoren von bestimmten Patienten*innen sofort erkennen zu können. Auch lernen die Auszubildenden die nötigen Vorkehrungen, die bei der Behandlung von schwangeren Frauen getroffen werden müssen (z.B. geringe Strahlenbelastung bei notwendigen Röntgenaufnahmen). Zudem werden Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Ernstfall vermittelt.
LF8: Chirurgische Behandlungen begleiten (AW, ZF):
In Lernfeld 8 wird den Auszubildenden gelehrt, wie der Arbeitsplatz für eine chirurgische Behandlung vorzubereiten ist. Hierzu gehört die Auswahl von Instrumenten ebenso wie die Anfertigung von Arzneimittelverordnungen, über welche ein*e ausgelernte*r ZFA später zu Anwendung und Wirkung informieren soll.
LF9: Waren beschaffen und verwalten (PV):
In diesem Lernfeld lernen die Auszubildenden, wie Materialien und Werkstoffe gelagert werden. Sie werden darüber aufgeklärt, wie neue Materialien beschaffen werden, unter welchen Aspekten diese bestellt werden (qualitative, quantitative und wirtschaftliche Faktoren) und wie der dazugehörige Zahlungsvorgang begleitet wird.
3. Ausbildungsjahr
LF10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten (AW, ZF):
Das erste Lernfeld des dritten Ausbildungsjahr (Lernfeld 10) informiert die Auszubildenden über Erkrankungen der Mundhöhle (z.B. Mundsoor) und wie ebendiese behandelt werden. Darüber hinaus erlernen sie korrekte Röntgentechniken und Maßnahmen zum Schutz vor Röntgenstrahlung.
LF11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen (AW, ZF):
Das elfte Lernfeld behandelt die Ursachen und Vorbeugungsmaßnahmen von Zahn- und Paradontalerkrankungen. Hierzu zählt das richtige Durchführen der täglichen Mundhygiene.
LF12: Prothetische Behandlungen begleiten (PV, AW, ZF):
In Lernfeld 12 werden den Auszubildenden die unterschiedlichen Arten des Zahnersatzes näher gebracht. Hierbei lernen sie, Patienten*innen über den einwandfreien Umgang mit der Prothese zu informieren. Aufgrund dessen, dass eine Prothese kostenpflichtig ist, lernen die Auszubildenden künftige Zahlungseingänge zu kontrollieren und bei Notwendigkeit ein Mahnverfahren einzuleiten.
LF13: Praxisprozesse mitgestalten (PV):
In diesem Lernfeld werden die Auszubildenden dazu ermutigt, an der Praxisentwicklung zu partizipieren, in dem sie z.B. Verbesserungsvorschläge für einen effektiveren Praxisalltag einbringen können. Dies dient auch gleichzeitig der Qualitätssicherung.
Für ab dem 01.06.2019 abgeschlossene Ausbildungsverträge wird von der Zahnärztekammer Berlin ab dem ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Vergütung von 865€ empfohlen. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr eine Vergütung von 890€. Im dritten Ausbildungsjahr wird eine gesteigerte Vergütung von 980€ empfohlen.
Bei uns im ZZB:
Im ZZB wird im ersten Lehrjahr eine Vergütung von 900€ gezahlt. Im zweiten Lehrjahr steigert sich diese auf 950€. Im dritten und letzten Lehrjahr erhalten ZFA-Auszubildende eine Vergütung von 1050€. Somit erhältst du als Auszubildende*r im ZZB pro Ausbildungsjahr 35 bis 70€ mehr Entlohnung, als die Berliner Zahnärztekammer empfiehlt.
Darüber hinaus werden zusätzlich zur Ausbildungsvergütung über die Gehaltsabrechnung Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet, und zwar für:
Azubis mit Wohnort außerhalb von Berlin die Monatskarte ABC
Azubis mit Wohnort innerhalb von Berlin die Monatskarte AB
Verantwortlich ist die Zahnärztekammer des Bundeslandes, in der die Ausbildung stattfindet. Die Zahnärztekammer regelt neben der Ausbildung auch Fortbildungen, sowie Umschulungen. Dafür werden rechtliche Vorschriften und Satzungen in Form von beispielsweise Prüfungsordnungen verfasst.
Im Jahr 2021 wurden deutschlandweit 14.000 neue Ausbildungsverträge zur*zum ZFA abgeschlossen. Berlin und Brandenburg hatten hierbei einen Anteil von 890 neu abgeschlossenen Verträgen. Im Vergleich zum Vorjahr, welches den Beginn der Corona-Pandemie verzeichnet, war eine Steigerung der Vertragsabschlüsse von 19,35% für Berlin und 3,45% für Brandenburg zu beobachten.
Im ZZB ist es möglich, zwei Monate vor Ausbildungsstart ein Vorpraktikum in unserer Praxis zu machen. So kannst du vorab zukünftige Kolleg*innen kennenlernen und im Vorhinein in den Praxisalltag „hineinschnuppern“.
Als ZFA gibt es vielfältige Arbeitsplätze. Beispielsweise besteht die Möglichkeit in Zahnarztpraxen, Zahnkliniken, kieferorthopädische oder oralchirurgischen Praxen sowie in Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu arbeiten. Außerdem gibt es die Option in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens (bspw. Krankenkasse), in der Dentalindustrie oder in Abrechnungszentren zu arbeiten.
Wie Medizinische Fachangestellte auch, leisten Zahnmedizinische Fachangestellte einen enorm hohen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie stellen die zahnmedizinische Versorgung sicher, in dem sie Zahnärzte*innen in der Patientenbetreung und -behandlung unterstützen. Die Sicherstellung ebendieser zahnmedizinischen Versorgung ist nicht allein für die Mundgesundheit von großer Bedeutung – sie wirkt sich auf den ganzen Körper aus. Mangelnde Mundhygiene erhöht beispielsweise das Risiko der Erkrankung an einem Herzinfarkt, an dem jedes Jahr ca. 70.000 Menschen bundesweit versterben.
Der Beruf der*des ZFA ist wie beispielsweise der der Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, der Altenpfleger*innen oder der Medizinischen Fachangestellt*innen ein systemrelevanter Beruf. Besonders während des ersten Jahres der Corona-Pandemie zeigte sich dies deutlich. ZFAs stellten sich den Herausforderungen der Pandemie verantwortungsvoll und hochprofessionell, während sie doch bei der Arbeit am Patienten*innen einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt waren.
„Die richtigen Connections bringen einen weiter!“
– Lena Holtmann, Zahnärztin
Familie & Beruf